Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Personalausweis
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Hinweis - Aktuelle Lage
Aufgrund der aktuellen Situation ist bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises die Ausweispflicht weiterhin erfüllt, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen.
Des Weiteren gelten besondere Gültigkeitsregelungen von Reisedokumenten, siehe Informationen „Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen (unter Links).
Allgemeines
Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Aber auch Kinder und Jugendliche können bereits einen Personalausweis erhalten.
Ausnahme
- Gültiger Reisepass ist vorhanden
- Befreiung von der Ausweispflicht
Gültigkeit
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Voraussetzungen
- Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
- Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
Hinweise:
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3 Wochen. Sofern Sie uns bei der Beantragung des Ausweises Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt. Weitere Informationen zur Abholung zum Beispiel zur Bevollmächtigung einer anderen Person finden Sie hier »
Seit dem 01. November 2010 haben Personalausweise eine eID-Funktionsmöglichkeit, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Diese ist mit einer besonderen PIN-Nummer geschützt. Jeder Antragsteller erhält einen Brief von der Bundesdruckerei, in dem ihm vorab bereits die PIN-Nummer mitgeteilt wird.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Beantragen
- Ausstellung
- Änderung »
- Adresse ändern
- Abholung »
- Befreiung von der Ausweispflicht »
- für betreute Personen
- für dauerhaft untergebrachte Personen
- für dauerhaft behinderte Personen
- Berechtigungszertifikat »
- Elektronischer Identitätsnachweis (eID) »
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
- Personalausweisgebührenverordnung
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen - Hier geht es zu den Informationen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat »